DISKRET - UNABHÄNGIG - EFFIZIENT
Die EU-Whistleblower-Richtlinie (2019/1937) verpflichtet Unternehmen mit mehr als 50 MitarbeiterInnen sowie juristische Personen des öffentlichen Bereiches zur Implementierung eines Prozesses zum Schutz von Whistleblowern. Alle EU-Mitgliedsstaaten müssen die Whistleblower-Richtlinie bis zum 17. Dezember 2021 in nationales Recht umsetzen. Hierzu hat das Bundesjustizministerium im Februar 2021 einen Entwurf des deutschen Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) veröffentlicht, der die Vorgaben der EU-Richtlinie abbildet.
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