Ihre externen Whistleblowing Ombudspersonen

DISKRET - UNABHÄNGIG - EFFIZIENT

Die EU-Whistleblower-Richtlinie (2019/1937) verpflichtet Unternehmen mit mehr als 50 MitarbeiterInnen sowie juristische Personen des öffentlichen Bereiches zur Implementierung eines Prozesses zum Schutz von Whistleblowern. Alle EU-Mitgliedsstaaten müssen die Whistleblower-Richtlinie bis zum 17. Dezember 2021 in nationales Recht umsetzen. Hierzu hat das Bundesjustizministerium im Februar 2021 einen Entwurf des deutschen Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) veröffentlicht, der die Vorgaben der EU-Richtlinie abbildet.

Profitieren Sie von unserem Expertenteam aus erfahrenen Ombudspersonen. Wir kümmern uns für Sie um die Umsetzung der EU-Whistleblowing-Richtlinie bzw. des Hinweisgeberschutzgesetzes. Unser digitaler, softwarebasierter Ansatz senkt die Kosten und minimiert Ihr Risiko. Dabei beraten wir Sie immer persönlich und diskret. Wir sichern Sie ab, damit Sie sich auf Ihre Kerntätigkeit konzentrieren können. Wir sehen uns als Ihr integrer Partner, um frühzeitig auf mögliche Compliance-Risiken zu reagieren, Transparenz zu steigern und eine offene Werte-Kultur zu etablieren. Stärken Sie mit uns das Vertrauen in Ihr Unternehmen.

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Wirtschaftskontor Weinert

6 gute Gründe für eine externe Ombudsperson

  • Expertenteam
    Unser nationales Ombudspersonen-Netzwerk berät Sie unabhängig, fachlich spezialisiert und diskret. Profitieren Sie von der Expertise unserer AnwälteInnen, SteuerberaterInnen, DatenschützerInnen und Consultants.
  • Minimiertes Haftungsrisiko
    Stärken Sie das Vertrauen in Ihr Unternehmen. Mit uns schützen Sie sich durch rechtzeitige Maßnahmen vor behördlichen Anordnungen, Bußgeldern oder persönlicher Haftung der Geschäftsleitung.
  • Kostenvorteile
    Nutzen Sie die Vorteile einer Beauftragung von ext. Ombudspersonen mit überschaubaren und planbaren Kosten. Wir bieten Ihnen umfangreiche Inklusivleistungen mit zubuchbaren Modulen und Leistungen. Wir bieten einen ganzheitlichen Prozess nach den gesetzlichen Vorgaben.
  • Vermeidung von Interessenkonflikten
    Ein Hinweisgeber darf nach den gesetzlichen Vorgaben auch anonym melden. Hierzu wird die DSGVO-konforme Hinweisgeber-Software HINTBOX eingesetzt, die die Vorgaben des Hinweisgeberschutz-Gesetztes und der EU-Whistleblower-Richtlinie (2019/1937) erfüllt. Das Datenhosting erfolgt in einem ISO/IEC 27001 zertifizierten Rechenzentrum in Deutschland.
  • Flexibilität bei eigenen Ressourcen
    Das wertvollste in Ihrem Unternehmen sind Ihre Ressourcen. Konzentrieren Sie sich auf Ihr Business, wir sichern Sie effizient und unkompliziert ab. Die Umsetzung erfolgt schnell und reibungslos. Da wir als neutrale Mittler agieren, vermeiden Sie interne Interessenskonflikte in Ihrem Unternehmen.
  • Transparenz und Wertekultur
    Mit der Benennung einer Hinweisgeber-Ombudsperson schützen Sie Ihr Unternehmen und haben die Chance, Compliance-Verstöße rechtzeitig intern festzustellen und proaktiv dagegen vorzugehen, bevor diese zu größeren Nachteilen führen, wie z.B. finanzielle Schäden, Reputationseinbußen oder der Verlust des Vertrauens Ihrer Kunden. Steigern Sie mit uns die Transparenz Ihres Unternehmens und etablieren Sie eine offene Werte-Kultur.

Leistungspaket

Unser modularer Prozessaufbau passt sich flexibel Ihrer Unternehmensgröße und Ihrer Branche an. Bereits ab 250 € pro Monat erfüllen wir für Sie die Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes. Ohne lange Einführungszeiten, unkompliziert in Ihre Abläufe integrierbar - deutschlandweit.

Ombudspersonen & Partnernetzwerk

Unser nationales Ombudspersonen-Netzwerk berät Sie unabhängig, spezialisiert und diskret. Damit erzeugen wir mehr Effizienz und reduzieren die Kosten auf das Notwendigste. Erst bei Bedarf profitieren Sie gleichzeitig von der fachlich-juristischen Expertise durch unser Partner-Netzwerk aus AnwälteInnen, SteuerberaterInnen, DatenschützerInnen und Consultants.

RA Marion Janke
Fachanwältin für Urheber- & Medienrecht

Patrick Knittel
Datenschutzbeauftragter, Berater im Compliance und Lehrbeauftragter

RA Heiko Jaap
Fachanwalt für Insolvenzrecht, Schwerpunktbereiche: Insolvenzrecht, Wirtschaftsrecht, Sanierung

RA Dr. Frank Breitkreuz
Fachanwalt für Medizinrecht, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

preeco
Digitales Hinweisgebersystem. Die perfekte Softwarelösung zur Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie für Sie.

Daniela Weinert
Dipl. Betriebswirtin (BA), Steuerberaterin

Wibke Krause
Steuerberaterin

Uwe Einecke
Jurist (FH), Sachverständiger für Brandschutz, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator

André Weinert
Betriebswirt, Datenschutzbeauftragter - DSB (TÜV®), Datenschutzauditor - DSA (TÜV®)

Wirtschaftskontor Weinert

WKW Beratungsgesellschaft mbH
Beim Wendentor 1 • 18055 Rostock

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